18.11.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Air Berlin: Insolvenzverwalter prüft Anfechtung der High Court-Entscheidung in Sachen Etihad

Londoner Gericht hatte sich im Rechtsstreit für zuständig erklärt

Air Berlin-Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther hat angekündigt, in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss alle rechtlichen Optionen gegen die heutige Entscheidung des High Court in London zu prüfen. Das Londoner Gericht hatte sich heute im Rechtsstreit gegen Etihad für zuständig erklärt.


„Etihad fürchtet zu Recht, in einem Gerichtsverfahren zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt zu werden“, sagte Lucas F. Flöther. „Deshalb will Etihad mit allen Mitteln einen Rechtsstreit vor deutschen Gerichten verhindern. Air Berlin ist aber eine deutsche Fluggesellschaft mit rechtlichem und tatsächlichem Sitz in Berlin. Dass das Gerichtsverfahren gegen den Aktionär Etihad ausgerechnet in London entschieden werden soll, ist nicht nur niemandem zu vermitteln. Es ist auch juristisch falsch. Der Prozess gegen Etihad gehört nach Berlin!“

 Flöther hatte im Sommer 2018 als Insolvenzverwalter der deutschen Fluggesellschaft Air Berlin deren Großaktionär Etihad beim Landgericht Berlin auf Schadensersatz verklagt. Der Grund: Etihad hatte sich im April 2017 in einer schriftlichen Patronatserklärung rechtsverbindlich verpflichtet, Air Berlin mindestens in den darauf folgenden 18 Monaten finanziell zu unterstützen. Nicht einmal vier Monate später hatte Etihad diese Zusage plötzlich zurückgezogen. Die Fluggesellschaft war dadurch gezwungen, umgehend Insolvenz anzumelden. Rund 8.000 Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Den Gläubigern von Air Berlin entstand ein Schaden von geschätzt über zwei Mrd. Euro. Mit der Schadenersatzklage will Flöther erreichen, dass die Gläubiger zu ihrem Recht kommen. Als Interessenvertreter der Gläubiger ist es mein gesetzlicher Auftrag, Ansprüche zugunsten der Insolvenzmasse soweit möglich durchzusetzen“, betonte Flöther.

 

Um diese Klage zu blockieren, hatte Etihad im Januar 2019 seinerseits beim High Court in London die Feststellung beantragt, dass eine Haftung nicht besteht. Parallel dazu beantragte Etihad in Berlin die Aussetzung des Verfahrens, da der High Court vorrangig zuständig sei. Mit seiner heutigen Entscheidung ist der High Court einer Entscheidung des Landgerichts Berlin zuvorgekommen und hat seine Zuständigkeit angenommen. Zu den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen haben weder das Landgericht Berlin noch der High Court bisher verhandelt, derzeit geht es allein um die Frage der Zuständigkeit. „Diese Scharmützel sind reine Prozesstaktik, um das Verfahren maximal zu verzögern“, sagte Flöther. „Sie sollen davon ablenken, dass es eigentlich um ein fundamentales Rechtsprinzip geht: Verträge sind einzuhalten.“


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