12.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Frankfurter Sozialverein CeBeeF e.V. unter dem Schutzschirm

Frankfurter Sozialverein CeBeeF e.V. unter dem Insolvenz-Schutzschirm

Der CeBeeF Club Behinderter und ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e. V. durchläuft aktuell ein Schutzschirmverfahren.


Einem Antrag des Vereins auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens hatte das Amtsgericht Frankfurt – Insolvenzgericht – im März stattgegeben. Die vorläufige Sachwaltung hat Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei KÜBLER übernommen. Der Sanierungsprozess wird von den Rechtsanwälten Dr. Alexander Höpfner (Federführung) und Dr. Mark Schüssler der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner begleitet. Dr. Höpfner wurde zusätzlich zum Generalbevollmächtigten des Vereins bestellt, um die Geschäftsführer des CeBeeF e.V. in den insolvenzrechtlichen Themen zu unterstützen.

Für die rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins, der seit über 40 Jahren Behindertenbetreuung rund um die Uhr anbietet, geht die Arbeit uneingeschränkt weiter. Alle bestehenden Verträge werden im vollen Umfang fortgeführt. Ebenso ist die Zahlung aller Gehälter bereits gesichert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für den Zeitraum März bis einschließlich Mai 2016 steht. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits ihre Zustimmung zur Vorfinanzierung erteilt. Das Gehalt für März 2016 wurde bereits ausgezahlt. Im Eigenverwaltungsverfahren wird der Geschäftsbetrieb gemeinsam mit der Geschäftsführung ohne Einschränkungen fortgeführt.

Mit der Ausarbeitung des Insolvenzplanes wurde bereits begonnen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass auf Basis des Insolvenzplans der Verein nachhaltig saniert werden kann“, so Höpfner. „Besonders wichtig ist uns dabei der Erhalt und die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze. Der CeBeeF leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens – eines der ersten überhaupt im Frankfurter Gerichtsbezirk – war notwendig geworden, weil Verpflichtungen aus Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Jahressonderzahlungen aus den Vorjahren zur drohenden Zahlungsunfähigkeit des Vereins geführt hatten. Diese Verpflichtungen resultieren daraus, dass mit der Gewerkschaft ver.di unter anderem ein an den TVöD angelehnter Haustarifvertrag geschlossen wurde, der nicht vollständig refinanziert werden konnte, und sodann der Abschluss eines Notlagentarifvertrages seitens ver.di verweigert wurde. Auf der Basis des Haustarifvertrages haben dann die Mitarbeiter, die ver.di-Mitglied sind, ihren Tariflohn eingeklagt. Die aus stattgebenden Urteilen der Arbeitsgerichte entstandenen Verpflichtungen führten schließlich dazu, dass der CeBeeF e.V. die „Notbremse“ ziehen musste, obwohl im letzten Jahr eine auskömmliche Refinanzierung ab diesem Zeitpunkt mit den Kostenträgern vereinbart werden konnte.

„Diese Altlasten werden wir im Rahmen des Insolvenzplans abschneiden können, so dass der Verein wieder kostendeckend arbeiten kann“, so Höpfner weiter. Rittmeister ergänzt: „Das Schutzschirmverfahren bietet dem Verein optimale Möglichkeiten, sich aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien und gleichzeitig weiterhin seinen Aufgaben nachzugehen.“ Ein wichtiger Grund für den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung war es, sicherzustellen, dass die 300 behinderten Menschen, die der Verein betreut, ohne Unterbrechung und zuverlässig versorgt werden. Die Sanierung in der Insolvenz signalisiert, dass der CeBeeF eine Zukunft hat.




Über den CeBeeF
Ziel des Vereins ist es, die Gleichstellung, Selbstbestimmung und den Selbstvertretungsanspruch behinderter Menschen in allen Lebensbereichen zu bewirken. Dafür bietet der CeBeeF ein breites Spektrum an ambulanten Leistungsangeboten an, mit Schulassistenz in Regel- und Förderschulen, Assistenz und Pflege rund um die Uhr, Freizeitangeboten für alle Altersgruppen, einer Wohngemeinschaft für schwerst-mehrfach behinderte junge Erwachsene und Beratung. Mit seinem Angebot ist er der größte Anbieter in Frankfurt. Zu den wichtigsten Vertragspartnern gehören die Stadt Frankfurt und die Pflegekassen.

BBL Bernsau Brockdorff & Partner
BBL ist eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei mit ausgeprägter Beratungs- und Verwaltungskompetenz. Als weitere besondere Expertise kommt die Zwangsverwaltung von Immobilien hinzu. BBL verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen Insolvenzplanverfahren und durch zahlreiche grenzüberschreitende Fälle über einen starken internationalen Bezug. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an mehr als 30 Standorten.

KÜBLER Rechtsanwälte · Insolvenzverwalter · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
KÜBLER gehört zu den führenden deutschen Insolvenzverwaltungs- und Restrukturierungsadressen. Die Kanzlei ist bundesweit mit 25 Büros sowie einem Büro in London vertreten und beschäftigt rund 250 Mitarbeiter. KÜBLER zählt damit zum Kreis der renommierten auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland und ist auch in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen weltweit aktiv. KÜBLER ist zudem dem internationalen Anwaltsnetzwerk ILN mit über 5.000 Anwälten in 67 Ländern angeschlossen.


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