02.03.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Green City Energy Kraftwerkspark III: vorläufiges Regelinsolvenzverfahren

Insolvenz in Eigenverwaltung für Green City Energy Kraftwerkspark III abgelehnt

Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG: Gesellschaft tritt in vorläufiges Regelinsolvenzverfahren ein


Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG ("Gesellschaft") hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen begeben: Die Tranche A (ISIN DE000A2AALN4/WKN A2AALN), die Tranche B (ISIN DE000A2AALP9/WKN A2AALP) und die Trance C (ISIN DE000A2G8V82/WKN A2G8V8) der Inhaberschuldverschreibungen. Das Amtsgericht München hat nach dem Insolvenzantrag der Gesellschaft vom 16. Februar 2022 am 25. Februar2022 ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet (Az.: 1513 IN 382/22). 


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt. Dem Antrag der Gesellschaft auf ein Verfahren in Eigenverwaltung ist das Gericht nicht gefolgt.


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